Im Prinzip Nein! Außer, dass bei uns der Schwerpunkt der Professionellen Zahnreinigung auf die Bereiche unterhalb der Zahnfleischgrenze gelegt wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen lediglich - 1x im Jahr – die Entfernung von harten Zahnbelägen, im sichtbaren Bereich und somit oberhalb der Zahnfleischgrenze. Alle weiteren, damit zusammenhängenden Behandlungen – wie später aufgeführt- sind keine Kassenleistungen.
Folgende Schritte werden bei der ITR durchgeführt:
1. Aufnahme mit Darstellung des aktuellen Zustands der Mundgesundheit durch Messen verschiedener Parameter ( Plaqueindex, Blutungsindex u.s.w.)
2. Auswertung der Messungen mit Hilfe einer computergestützten Software. Aufgrund der Messungen wird eine Behandlungsempfehlung ausgesprochen und es erfolgt die weitere Behandlung mit:
3. Darstellung von Zahnbelägen
4. Zahnsteinentfernung
5. Entfernung des Bakterienrasens oberhalb und unterhalb des Zahnfleischrandes mit Hilfe einer speziell für diese Zwecke entwickelten Ultraschallsonde
6. Air Flow ( nur bei extrem hartnäckigen Farbauflagerungen)
7. Glattpolitur der gereinigten Zahnflächen
8. Säubern und Glätten der Zahnzwischenräume
9. Fluoridierung einzelner Zähne auf ausdrücklichen Wunsch oder Notwendigkeit
10. Erläuterung patientenbezogener Zahnputztechniken
Grundsätzlich bei jedem, da die mechanische, ultraschallunterstützte Reinigung der Zähne deutlich über das hinausgeht, was in der häuslichen Zahnpflege möglich ist.
Parodontitispatienten
Diabetispatienten
Schwangere Patienten
Patienten mit Infarktgeschehen
Alle Patienten mit einer Immunerkrankung
Auf der Basis der Messungen wird eine patientenbezogene Therapieempfehlung ausgesprochen, welche auch die Häufigkeit der Intervalle beinhaltet. Diese Empfehlung wird immer wieder angeglichen, weil der aktuelle Zustand der Mundgesundheit sich immer wieder ändern kann.
Der Zeitaufwand und die daraus folgenden Kosten werden in einem gemeinsamen Gespräch auf der Basis des aktuellen Zustands festgelegt.
Grundsätzlich ist die ITR eine reine Privatleistung und wird bestenfalls von einer entsprechenden Zusatzversicherung übernommen.
Neuerdings beginnen allerdings einzelne Krankenkassen damit, Zuschüsse zu gewähren. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Die Übernahme der Kosten für eine ITR hängt von den jeweiligen Verträgen ab. Moderne Tarife schließen eine Kostenübernahme ein. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung. nach